Folgende Maßnahmen der Bundesregierung können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen:
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren. Weitere Informationen
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können ihre Beiträge zur Sozialversicherung stunden lassen. Weitere Informationen